Tätigkeitsfelder

Gewaltschutz

Bis zur Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes herrschte Rechtsunsicherheit bezüglich Gewalt, die sich innerhalb von Beziehungen im häuslichen bzw. privaten Umfeld ereignete, Gewalt durch den Ehepartner/die Ehepartnerin.

Das Gewaltschutzgesetz bietet seit 2001 eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.

Was kann ich gegen häusliche Gewalt unternehmen?

Nach dem Gewaltschutzgesetz kann bei häuslicher Gewalt der gewalttätige Ehepartner der Wohnung oder des Hauses verwiesen werden. Dies dient zum Schutz des schwächeren Partners, meistens der Ehefrau.

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