Tätigkeitsfelder

Trennung / Scheidung / Hausrat

Wer bekommt den Hausrat?

Dies bestimmt sich nach der Hausratsverordnung. Danach wird unterschieden zwischen dem Hausrat, welcher beiden Eheleuten gehört und dem Hausrat der im jeweiligen Alleineigentum einer Partei steht. Gemeinsames Eigentum entsteht an dem Hausrat, der während der Ehe angeschafft wurde. Unter Umständen ist eine Ausgleichszahlung an den denjenigen Ehegatten vorzunehmen, der vom Hausrat nichts bzw. weniger wertvolle Gegenstände erhalten hat.

Hauptstrasse 21b 65760 Eschborn Tel. 06196 - 4 65 66