Wer bekommt den Hausrat?
Dies bestimmt sich nach der Hausratsverordnung. Danach wird unterschieden
zwischen dem Hausrat, welcher beiden Eheleuten gehört und dem Hausrat
der im jeweiligen Alleineigentum einer Partei steht. Gemeinsames Eigentum
entsteht an dem Hausrat, der während der Ehe angeschafft wurde. Unter
Umständen ist eine Ausgleichszahlung an den denjenigen Ehegatten vorzunehmen,
der vom Hausrat nichts bzw. weniger wertvolle Gegenstände erhalten
hat.