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Versorgungsausgleich

Unter dem Versorgungsausgleich versteht man den Ausgleich der Rentenanwartschaften bzw. Rentenrechte, die zwischen den Eheleuten während der Ehezeit entstanden sind. Die Rentenanwartschaften können bei den Ehegatten unterschiedlich hoch ausfallen. Dies ist der Regelfall, da meistens die Ehefrauen geringere Rentenanwartschaften erworben haben, da sie während der Kindererziehungszeiten keine Altersvorsorge betrieben haben. Außerdem entstehen unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften, wenn die Eheleute unterschiedlich hohe Einkommen erzielt haben. Dies ist z.B. der Fall, wenn einer der Ehegatten längere Zeit arbeitslos war und der andere Einkommen erzielte.

Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wird über den Versorgungsausgleich immer eine gerichtliche Entscheidung getroffen, da sich dieser im Scheidungsverbund befindet. Der Versorgungsausgleich kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.

 

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