Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person.
Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben.
Ein veralteter Begriff lautet Alimente.
Das Unterhaltsrecht regelt dabei den:
Welche Unterhaltsansprüche können auf mich zukommen bzw. stehen mir zu?
Während des Getrenntlebens stützt sich der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Ehepartners auf § 1361 BGB. Der Unterhalt nach der Scheidung ist mit diesem Unterhaltsanspruch nicht identisch. Nach der Scheidung stützt sich der Unterhaltsanspruch auf die §§ 1570 ff BGB.
Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind erhalten Kindesunterhalt.
Voraussetzungen sämtlicher Unterhaltsansprüche ist, dass ein ausreichend hohes Einkommen bei dem Unterhaltsverpflichteten vorhanden ist, damit dieser die Unterhaltsansprüche erfüllen kann.
Ist das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht ausreichend, sollte sich der Berechtigte mit dem Sozialamt oder Jugendamt in Verbindung setzen.
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