Scheidung International / Standard

Wie? Was? Wann?

Sie wollen Regelungen hinsichtlich des Kindes/-Ehegattenunterhalts, Vermögen etc. treffen?

Sie oder Ihr Partner besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit?

Dann sind Sie hier richtig!

1. Scheidungsformular ausfüllen

Ausfüllen des Scheidungsformulars online oder als Druckversion. Parallele Übermittlung der unterschriebenen Vollmacht sowie Ihrer Heiratsurkunde auf dem Postweg.

   

2. Scheidungsantrag erstellen

Sollten Sie oder Ihr Ehegatte keine Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geheiratet haben, erfolgt zunächst die Überprüfung, welches Gericht in Deutschland örtlich zuständig ist und welches Recht (deutsches oder ausländisches) zur Anwendung kommt.

Erstellung und Zusendung des Scheidungsantrags. Antragsfreigabe Ihrerseits. Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht.

   

3. Fragebogen beantworten

Zahlung der Gerichtskosten und Ausfüllen des Fragebogens zum Versorgungsausgleich.

   
 

4. Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeiten

Zur Regelung von Ehegatten- / Kindesunterhalt, Sorge-/Umgangsrecht, Hausrat, Vermögen und Immobilienbesitz entwerfen wir für Sie nach Absprache eine Vereinbarung, die vor dem Familiengericht anlässlich der Ehescheidung protokolliert wird.

   

5. Gerichtstermin wahrnehmen

Wahrnehmung Ihrer Interessen vor dem Familiengericht.

 

Hauptstrasse 21b 65760 Eschborn Tel. 06196 - 4 65 66